Anhängerzug

Definition: LKW / Motorwagen LKW / Sattelschlepper / Gliederzug

Der klassische LKW ist ein Nutzfahrzeug mit Ladefläche zum Transport von Gütern. LKW mit Anhänger werden als Gliederzug bezeichnet, Sattelschlepper mit Auflieger werden Sattelzug genannt.

Der Sattelschlepper ist eine reine Zugmaschine und wird somit nicht als LKW bezeichnet.

Der LKW kann einen Anhänger ziehen, dieses Gespann wird Lastzug oder auch Gliederzug genannt. In dieser Kombination wird der LKW als Zugfahrzeug „Motorwagen“ genannt.

G wie Gliederzug

Ein Glieder- oder Lastzug besteht aus einem konventionellen Lastkraftwagen und einem Anhänger. Die Vorderachse des Anhängers ist auf einem Drehschemel montiert, dadurch hat er einen Drehpunkt am Drehschemel und einen Drehpunkt am der Anhängerkupplung. Auf diese Weise ist das lange Fahrzeug in der Lage, auch enge Kurven zu meistern. Die zulässige Gesamtlänge des Gliederzuges mit einem Anhänger beträgt 18,75 m, zwei Anhänger sind nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Die Masse des Anhängers darf, soweit keine durchgehende Druckluftbremsanlage vorhanden, die Masse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Gespanne dürfen laut StVO in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten

 

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